Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den fachlichen Schwerpunkt Forstdienst der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik – Einstieg in der vierten Qualifikationsebene – im Jahr 2025
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus vom 26. November 2024
Gz. F6-0603.1-1/293
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Touris-mus (im Folgenden: Staatsministerium) stellt zum
2. Juni 2025
• Diplom-Forstwirtinnen (Univ.) und Diplom-Forstwirte (Univ.),
• Diplom-Forstingenieurinnen (Univ.) und Diplom-Forstingenieure (Univ.),
• Absolventinnen und Absolventen eines Master-Abschlusses eines forstlichen Studiengangs, der auf einem forstlichen Studium (Bachelor- oder Diplom-Abschluss) aufbaut,
zum Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der vierten Qualifikationsebene im fach-lichen Schwerpunkt Forstdienst in der Bayerischen Forstverwaltung ein.
Der Vorbereitungsdienst erfolgt an der Forstschule in Lohr a.Main, an verschiedenen Forstbetrieben der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) sowie an verschiedenen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) in ganz Bayern.
Aufgabenprofil
Beschäftigte mit Einstieg in der vierten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Forst-dienst stellen die Führungskräfte der Forstbehörden und Forstbetriebe. Forstbeamtinnen und -beamte mit Einstieg in der vierten Qualifikationsebene sind in der Forstverwaltung überwiegend in der Bereichs- oder Abteilungsleitung an einem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) eingesetzt. Dabei sind Sie als Leiter oder Vertreter der Unteren Forstbehörde dafür verantwortlich, dass alle anfal-lenden Aufgaben rund um das Thema Wald erledigt werden. Neben der klassischen Tätigkeit an einem Amt kommen auch Spezialistenfunktionen in Frage, so z. B. am Staatsministerium, der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft oder dem Amt für Waldgenetik. Als Beschäftigter der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) werden Sie mit entsprechender Qualifikation überwiegend in der Betriebsleitung bzw. in der stellver-tretenden Betriebsleitung tätig. Führungskräfte der vierten Qualifikationsebene wer-den vielfach auch in Sonderfunktionen, wie etwa in der BaySF - Zentrale eingesetzt.
Vorbereitungsdienst
Der zweijährige Vorbereitungsdienst gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte und schließt mit der Großen Forstlichen Staatsprüfung ab. Er berechtigt damit zum Tragen des Titels „Forstassessor“ (m/w/d). Sie absolvieren folgende Abschnitte und Stationen:
1. Fachtheoretischer Ausbildungsabschnitt (6,5 Monate)
• verschiedene Lehrgänge (Forstschule Lohr a.Main, Forstliches Bildungszentrum Laubau)
• persönliche Vorbereitungszeit auf die Prüfung
2. berufspraktischer Ausbildungsabschnitt (17,5 Monate)
• Forsteinrichtung (3,5 Monate)
• Forstbetrieb der Bayerischen Staatsforsten (7 Monate)
• Untere Forstbehörde (7 Monate)
Während der sog. Referendarzeit im Beamtenverhältnis auf Widerruf erhalten Sie Referendarsbezüge nach dem Eingangsamt A13 (rd. 1.735,21 Euro monatlich und ggf. weitere familienbezogene Zuschläge).
Berufsaussichten
Nach Ableisten des Vorbereitungsdienstes einschließlich bestandener Staatsprüfung ist für einen Teil der Absolventen die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe bei der Bayerischen Forstverwaltung vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Übernahme besteht aber nicht. Diese ist abhängig von Eignung, Befähigung und fachlicher Leis-tung sowie dem im Einstellungsjahr konkret gegebenen Bedarf.
Das Eingangsgehalt im Falle einer Einstellung entspricht der Besoldungsgruppe A13 als Beamter/Beamtin auf Probe und liegt bei rd. 5.247,58 Euro monatlich (Stand 2025) zuzüglich ggf. weiterer familienbezogener Zuschläge. Bei entsprechender Leistung und Funktion sind bei einem normalen beruflichen Werdegang Beförderungen bis Besol-dungsgruppe A15, zum Teil auch A16, möglich.
Der Vorbereitungsdienst der Allgemeinen Ausbildungsstätte bereitet Sie aber auch für viele weitere Berufswege vor. So bieten die Betriebe der Bayerischen Staatsforsten attraktive Leitungsfunktionen und viele andere Einsatzmöglichkeiten im Arbeitneh-merverhältnis an. Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sowie Privat – und Kom-munalwaldbetriebe in ganz Bayern sind weitere potenzielle Arbeitgeber. Mit dem Abschluss erfüllen Sie auch die Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Forstsachver-ständiger.
Bewerbungsverfahren
Bewerbungen sind ausschließlich über ein Online-Bewerberportal einzureichen. Den Link zum Portal sowie eine Liste mit den für die Bewerbung erforderlichen Dokumen-ten, Vordrucken und besonderen Hinweisen finden Sie im Internet unter https://www.stmelf.bayern.de (Rubrik Wald, Forstverwaltung, Bewerbung für den Vor-bereitungsdienst). Bitte beachten Sie im Interesse einer raschen und reibungslosen Bearbeitung der Anträge die Checkliste über die benötigten Unterlagen sowie die Er-läuterungen dazu.
Die Bewerbung ist ab
Freitag, den 13. Dezember 2024 bis spätestens Sonntag, den 9. Februar 2025 (Ausschlusstermin)
ausschließlich über das Online-Bewerberportal einzureichen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Forstschule Lohr am Main
Ausbildungsleitstelle
Am Forsthof 2
97816 Lohr am Main
poststelle@fstsw.bayern.de
Folgende Dokumente können ggf. nachgereicht werden: Zeugnis der Diplom- oder Masterabschlussprüfung, Übersicht der erbrachten Einzelleistungen für das Bachelor- und Masterstudium, Erklärung zu einschlägigen Modulhandbüchern, Nachweis Sach-kunde Pflanzenschutz.
Dafür erhalten alle Bewerberinnen und Bewerber per Mail einen entsprechenden Link, sobald die Vorprüfung der Unterlagen durch die Forstschule erfolgt ist (voraussichtlich Mitte/Ende März 2025). In diesen Fällen endet die Nachreichefrist am Freitag, den 11. April 2025 (Ausschlusstermin). Zu diesem Zeitpunkt unvollständige Bewerbungen werden im Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt.
Zulassungsvoraussetzungen
Im Jahrgang 2025/2027 bietet die Forstverwaltung 28 Ausbildungsplätze an. Rechtsgrundlage ist das Forstzulassungsgesetz (FoZulG) in Verbindung mit § 30 der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Forstdienst (Fachverordnung Forst – FachV-Forst).
Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der verfügbaren Aus-bildungsplätze, so erfolgt die Zulassung zum Vorbereitungsdienst entsprechend den Bestimmungen des Forstzulassungsgesetzes (FoZulG). Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund der in der Hochschulprüfung erzielten Durchschnittsnote im Jahr 2025 nicht zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden, können die Aufnahme in eine Warteliste beantragen (Art. 6 Abs. 1 FoZulG). Entsprechende Anträge sind bis spätes-tens 20. Juni 2025 (Ausschlusstermin), schriftlich oder per E-Mail, an das Staatsmini-sterium zu richten (E-Mail an poststelle@stmelf.bayern.de). Maßgeblich ist der frist-gerechte Eingang beim Staatsministerium.
Grundlage für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist die ab dem 1. Januar 2024 geltende Fassung der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Forstdienst (Fachverordnung Forst – FachV-Forst). Die Zulassungsvoraussetzungen sind durch § 3 FachV-Forst in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 des Leistungslaufbahngesetzes festgelegt.
Ein gültiger Jagdschein sowie Kenntnisse und praktische Fertigkeiten im Pflanzen-schutz sind Voraussetzung zur Zulassung.
Bewerberinnen und Bewerber müssen bei der Meldebehörde ein erweitertes Füh-rungszeugnis gemäß § 30 a i. V. m. § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) zur Vorlage bei der Einstellungsbehörde beantragen. Zur Vorlage beim Einwohnermelde-amt wird hiermit bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 (hier Nr. 2 Buchst. b) BZRG vorliegen. Das Führungszeugnis darf nicht vor dem 1. Januar 2025 ausgestellt sein und ist direkt der Forstschule zuzusenden. Im Vordruck sind Datum und Aktenzeichen dieser Bekanntmachung einzusetzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die die schulische Ausbildung im Ausland durchlaufen haben und deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben die Kenntnisse der deut-schen Sprache auf einem Sprachniveau von „C1“ des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen durch geeignete Zertifikate (z. B. Goethe-Institut o. ä.) nachzuweisen.
Soweit Bewerbungsunterlagen (z. B. Zeugnisse, amtliche Dokumente) nicht in deut-scher Sprache abgefasst sind, sind jeweils Übersetzungen ins Deutsche beizufügen, die von amtlichen Stellen oder von amtlich bestellten und vereidigten Übersetzern angefertigt wurden.
Gesundheitliche Eignung
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst setzt die gesundheitliche Eignung voraus. Das amtsärztliche Gesundheitszeugnis ist bei der für den Wohnort zuständigen Ge-sundheitsbehörde (Gesundheitsamt) zur Vorlage bei der Forstschule zu beantragen. Diese Bekanntmachung gilt als Untersuchungsauftrag und ist der jeweiligen Gesund-heitsbehörde vorzulegen.
Die Anforderungen an die gesundheitliche Eignung für den Vorbereitungsdienst sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Forstdiensttauglichkeit (AVV Forst) festgelegt. Die Forstdiensttauglichkeit ist ausschließlich unter Verwendung des dafür vorgesehenen amtlichen Vordrucks "Gesundheitszeugnis" nachzuweisen (siehe In-ternet). Gesundheitszeugnisse auf anderen Vordrucken werden nicht anerkannt. Die AVV Forst inklusive Anlagen finden Sie ebenfalls im Internet bei den Bewerbungs-unterlagen.
Die Kosten für das amtsärztliche Zeugnis trägt der Freistaat Bayern. Die Kosten sind zunächst selbst zu begleichen und werden dann gegebenenfalls gegen Einsendung der Rechnung (Original) durch die Forstschule erstattet. Die Kosten für Zusatzgutachten trägt der Freistaat Bayern nur dann, wenn diese zur Feststellung der Ausbildungs-tauglichkeit zwingend benötigt werden und deren Notwendigkeit durch das jeweils untersuchende Gesundheitsamt schriftlich bestätigt wird.
Vor dem Hintergrund der Allgemeinen Ausbildungsstätte reicht die Ausbildungstaug-lichkeit für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst aus. Im Falle einer möglichen Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe nach der Qualifikationsprüfung würde eine amtsärztliche Untersuchung auf uneingeschränkte Forstdiensttauglichkeit durch-geführt.
Hinweis zum Datenschutz
Aufgrund Ihrer Bewerbung verarbeitet das Bayerische Staatsministerium für Ernäh-rung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus Ihre personenbezogenen Daten. Nähere Hinweise zum Datenschutz finden Sie im Internet unter nachfolgendem Link:
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